26. 06. 2023

Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Im FPZ ist es möglich, eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen!

Im FPZ  ist es möglich, eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.

Die Hansestadt Hamburg stellt hierfür Gelder zur Verfügung. Da diese Mittel begrenzt sind, müssen Sie Ihren Antrag bitte telefonisch anmelden. 

Der Antrag kann beantragt werden: bei einem persönlichen Beratungsgespräch

Informationen rund um den Antrag:

  • Wer ist berechtigt?

    Frauen können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel stellen, wenn Folgendes zutrifft:

    • -Der Wohnsitz ist in Hamburg (Meldeadresse, siehe Personalausweis).
    • Alter: mindestens 22 Jahre
    • Ein ärztliches Rezept für ein Verhütungsmittel vorliegt

    Und erhalten eine der folgenden Leistungen:

    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter (SGB II SGB XII)
    • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Bafög
    • Bezieherinnen von Wohngeld
    • Berufsausbildungsbeihilfe
    • Kinderzuschlag
    • Geringverdienende, Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII

    Über die wirtschaftliche Bedürftigkeit hinaus muss eine belastende soziale Situation vorliegen, um die Hilfe zu erhalten.

     

  • Was ist zu tun?

     

    • Gehen Sie bitte zu Ihrer Frauenärzt*in und lassen sich ein Rezept und eventuell einen Kostenvoranschlag (z.B. für das Legen einer Spirale) geben.
    • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin beim Familienplanungszentrum 040-4392822.
    • Kommen Sie mit Ihren Unterlagen zum verabredeten Termin ins Familienplanungszentrum.
      Hier wird Ihre Einkommenssituation geprüft und Sie erhalten eine Bewilligung der Kostenübernahme, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Mit der Bewilligung der Kostenübernahme gehen Sie bitte zu Ihrer Ärzt*in oder zur Apotheke. Hier erhalten Sie das gewünschte Verhütungsmittel.

    Apotheke und Ärzt*in senden die Bewilligung der Kostenübernahme mit der Rechnung an das Familienplanungszentrum. Das Familienplanungszentrum überweist die Summe(n) an die Apotheke und Ärzt*in.

  • Welche Unterlagen sind mitzubringen?

    Nur bei vollständigen Unterlagen kann eine Kostenübernahme erfolgen!

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Gültigen Personalausweis oder Pass (mit aktueller Meldeadresse oder Meldebestätigung in Hamburg)
    • Aktuellen Arbeitslosengeld II – Bescheid
    • Aktuellen Bescheid: Sozialgeld
    • Aktuellen Bescheid: Asylbewerberleistungsbescheid
    • Aktuellen Bescheid: Bafög
    • Aktuellen Bescheid: Wohngeld
    • Aktuellen Bescheid: Kinderzuschlag
    • Aktuellen Bescheid: Berufsausbildungsbeihilfe
    • Bescheid über geringes Einkommen gem. § 85 SGB XII (hier auch Aktuellen Mietkostennachweis)
  • Hier finden Sie zusätzlich ein Infoblatt der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum Downloaden, übersetzt in 11 Sprachen.
  • Schriftlicher Antrag

    So beantragen Sie die Kostenübernahme für Ihr Verhütungsmittel:

    Sie wohnen in Hamburg (Meldeadresse: siehe Personalausweis oder Meldebestätigung) und Sie sind älter als 22 Jahre?

    Sie können uns anrufen: Tel. 040 4392822 

    Dann schicken Sie uns bitte für den Antrag:

    • Das Rezept von der Ärzt*in
      für die Spirale, die Pille oder ein anderes Verhütungsmittel.
    • Kostenvoranschlag von der Ärzt*in (nur bei der Spirale, Kupferkette, Implanon)

    Schreiben Sie uns:

    • Wie viele Kinder in ihrem Haushalt leben
    • Welche Nationalität Sie haben
    • Ihre Adresse und Telefonnummer

    Zu Ihrem aktuellen Einkommen:

    Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistung?

    • Arbeitslosengeld II (Hartz 4 / Jobcenterleistung)
    • Sozialgeld (SGB XII)
      – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
       gesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld
    • Kindergeldzuschlag
    • Bafög / BAB

    Dann brauchen wir den aktuellen Bescheid (Kopie oder Scan)

    ODER :

    Sie haben keine Sozialleistung, aber nur ein sehr geringes Einkommen?

    Bitte schicken Sie uns:

    • Mietvertrag (Kopie oder Scan, die Kaltmiete muss zu sehen sein)
    • Ihre Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate (Kopie oder Scan)
    • Sie leben mit ihrem Partner / Ehemann in einem Haushalt?
      Dann schicken Sie uns auch seine Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate!

    per Email an:
    antrag@familienplanungszentrum.de

    per Brief an:
    Familienplanungszentrum
    Bei der Johanniskirche 20
    22767 Hamburg

    Die Bewilligung der Kostenübernahme (für die Apotheke und / oder Ärzt*in) schicken wir Ihnen zurzeit im Brief an Ihre Post-Adresse!

    Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich und bitten Sie um etwas Geduld.

    Antrag zum Download

    Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier


<< Zurück zur Übersicht

Foto

Telefon (040) 439 28 22

Foto

Übrigens

Wir haben Schweigepflicht, d.h. wir erzählen nichts weiter!

Und

Für Jugendliche ist alles kostenlos.

Telefonische Sprechzeiten

Mo, Mi, Do, Fr 10 – 13 Uhr
Di & Do 16 – 18 Uhr

Sprechstunden

Montags 10 – 13 Uhr
Mi & Do 16 – 19 Uhr
oder nach Vereinbarung

Familienplanungs-
zentrum HH e.V. (FPZ)
Bei der Johanniskirche 20
22767 Hamburg

Telefon (040) 439 28 22

E-Mail Kontakt

Alle unsere

AUSSENSTELLEN

auf einen Blick

MENÜ