26. 06. 2023
Im FPZ ist es möglich, eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.
Die Hansestadt Hamburg stellt hierfür Gelder zur Verfügung. Da diese Mittel begrenzt sind, müssen Sie Ihren Antrag bitte telefonisch anmelden.
Der Antrag kann beantragt werden: bei einem persönlichen Beratungsgespräch
Informationen rund um den Antrag:
Frauen können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel stellen, wenn Folgendes zutrifft:
Und erhalten eine der folgenden Leistungen:
Über die wirtschaftliche Bedürftigkeit hinaus muss eine belastende soziale Situation vorliegen, um die Hilfe zu erhalten.
Apotheke und Ärzt*in senden die Bewilligung der Kostenübernahme mit der Rechnung an das Familienplanungszentrum. Das Familienplanungszentrum überweist die Summe(n) an die Apotheke und Ärzt*in.
Nur bei vollständigen Unterlagen kann eine Kostenübernahme erfolgen!
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schreiben Sie uns:
Zu Ihrem aktuellen Einkommen:
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistung?
Dann brauchen wir den aktuellen Bescheid (Kopie oder Scan)
ODER :
Sie haben keine Sozialleistung, aber nur ein sehr geringes Einkommen?
Bitte schicken Sie uns:
per Email an:
antrag@familienplanungszentrum.de
per Brief an:
Familienplanungszentrum
Bei der Johanniskirche 20
22767 Hamburg
Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich und bitten Sie um etwas Geduld.
Antrag zum Download
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier