28. 11. 2017
Die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen steht vor Gericht, weil sie von radikalen Abtreibungsgegnern angezeigt wurde: Auf ihrer Webseite weist sie auf ihr medizinisches Angebot hin, darunter auch auf den Schwangerschaftsabbruch.
Das Amtsgericht Gießen verurteilte sie am 24.11.2017 zu 6000 Euro Geldstrafe. Die Begründung: Es handele sich um unerlaubte Werbung für Abtreibungen (Strafgesetzbuch § 219a). Der Fall ist höchst umstritten - und noch nicht abgeschlossen. Der Prozess wird auf höherer Instanz fortgesetzt.
Die Mitarbeiterinnen des Familienplanungszentrums finden es wichtig, dass Frauen niedrigschwellig, rechtzeitig und umfassend die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen. Sie sollten auch die Möglichkeit haben, sich darüber informieren zu können, welche Ärzt*innen in ihrer Region legal Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch über ein zeitgemäßes Medium, wie das Internet.
In Hamburg ist dies – ganz legal – über folgenden Download möglich!
Weitere Informationen und Pressestimmen zu dem Strafverfahren gegen Kristina Hänel:
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com